Ablauf
ANTRAG PSYCHOTHERAPIE SCHRITTE
Für den Antrag Ihrer Behandlung bei gesetzlichen Krankenkassen ist erforderlich:
1. Sprechstunde bei KV-zugelassenen Kolleg*innen, diese/ dieser Ihnen das Formular PTV11 ausstellt (bei mir möglich).
2. Vier probatorische Sitzungen, in denen gemeinsam mit der/dem Patienten*in entschieden wird, wie viele Stunden Psychotherapie notwendig erscheinen.
3. Konsiliarbericht: Diesen erhalten Sie von einem niedergelassenen Hausarzt/ Hausärztin bzw. Ihrem/Ihrer Arzt/ Ärztin des Vertrauens.
Mögliche Therapieformate/Stundenumfang:
1. Akuttherapie, bis zu 10 Therapieeinheiten: Die Akutbehandlung dient der Symptomreduktion bei akuten Krisen und soll Patienten auf eine anschließende Therapie oder andere Maßnahmen vorbereiten. Diese kann direkt im Anschluss an die Sprechstunde gestartet werden.
2. Kurzzeittherapie:
Sie können den Antrag auf eine Kurzzeittherapie 1 (KZT 1, bis zu 12 Therapieeinheiten) bereits während der Probatorik stellen und zwar, sobald der Termin für die zweite probatorische Sitzung feststeht. (kein Gutachten notwendig).
3. Langzeittherapie, bis zu 60 Therapieeinheiten: Eine Langzeittherapie kann während der probatorischen Sitzungen als Erstantrag beantragt werden. Möglich ist auch die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Der Erst- und der Umwandlungsantrag auf eine Langzeittherapie sind gutachterpflichtig und es wird ein Konsiliarbericht benötigt.
4. Verlängerungsantrag, bis zu 20 Therapieeinheiten: Es besteht die Möglichkeit vor Ablauf der Langzeittherapie zusätzlich 20 weitere Therapieeinheiten zu beantragen (gutachtenpflichtig).